Frist läuft ab: Wechseln Sie Ihre Grundversicherung bis zum 31.03. auf den 01. Juli – mit Standardmodell und Franchise 300 möglich. 4-köpfige Familie? Krankenkasse wechseln und im Schnitt CHF 10'249 pro Jahr sparen. Allein versichert? Im Schnitt CHF 3'596 pro Jahr sparen – gleiche Leistungen, tiefere Prämie. Zwischen 19 und 25? Junge Erwachsene sparen im Schnitt CHF 3'572 pro Jahr bei der Krankenkasse.

Fristen 2026: Wann müssen Sie die Krankenkasse kündigen?

Der wichtigste Termin: 30. November. Verpassen Sie diese Frist nicht.

Alle Fristen auf einen Blick

31. März

Frist Halbjahreswechsel per 1. Juli

Kündigungstermin

Nur bei Franchise CHF 300 + Standardmodell

Ende September

BAG veröffentlicht neue Prämien

Prämien vergleichen

30. September

Häufigste Frist für die Kündigung der Zusatzversicherung (VVG)

Zusatzversicherung

Kündigung per 31.12. – je nach Vertrag

Oktober

Versicherer versenden Prämienblatt

Angebote einholen

30. November

Letzte Frist ordentliche Kündigung

Kündigungstermin

Kündigung muss beim Versicherer sein

Dezember

Versicherungsantrag neue Kasse

Antrag unterschreiben

1. Januar

Neue Versicherung aktiv

Neue Versicherungskarte erhalten

Fristen Grundversicherung (KVG)

Ordentliche Kündigung per 1. Januar

Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eintreffen. Nicht der Poststempel zählt – sondern das Eingangsdatum. Versenden Sie per Einschreiben, mindestens 5 Arbeitstage vor der Frist.

Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlangen einige Versicherer den Eingang am Freitag davor.

Wechsel per 1. Juli (Halbjahreswechsel)

Nur möglich mit ordentlicher Franchise (CHF 300 Erwachsene, CHF 0 Kinder) und Standardmodell. Kündigung muss bis 31. März beim Versicherer sein.

Wer eine höhere Franchise oder ein alternatives Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) hat, kann nur per 1. Januar wechseln.

Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung

Bei Prämienerhöhung haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November eingehen. Da fast alle Kassen jährlich erhöhen, besteht dieses Recht praktisch immer.

Unverbindlich und kostenlos – wir übernehmen die Kündigung für Sie.

Fristen Zusatzversicherung (VVG)

Zusatzversicherungen unterliegen dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und haben andere Fristen als die Grundversicherung:

Kündigungsfrist

Typisch 3 oder 6 Monate, je nach Vertrag

Zeitpunkt

Oft per Ende Kalender- oder Versicherungsjahr

Keine Aufnahmepflicht

Die neue Kasse kann Sie bei Zusatzversicherungen ablehnen

14-Tage-Regel beachten

Zeitfaktor

Der neue Versicherer hat bis zu 14 Tage Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen und die Aufnahmebestätigung zu senden. Wer zu spät beginnt, riskiert, dass die Bestätigung nicht rechtzeitig eintrifft – und bleibt ein weiteres Jahr bei der alten Kasse.

Absolutes No-Go: Kündigen Sie eine Zusatzversicherung nie, bevor Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse in den Händen halten. Ohne Aufnahmebestätigung und nach erfolgter Kündigung stehen Sie ohne Zusatzversicherung da – und kommen möglicherweise nicht mehr zu den gleichen Konditionen rein. Unsere Berater stellen kostenlos sicher, dass die richtige Reihenfolge eingehalten wird.

5 Gründe, es jetzt zu erledigen

Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie sich vorgenommen, die Krankenkasse zu wechseln – und es dann doch nicht gemacht? Jedes Jahr dasselbe. Und jedes Jahr verschenken Sie Geld.

1

Das Geld ist schon weg

Portemonnaie leer

Wer letztes Jahr nicht gewechselt hat, hat Tausende Franken zu viel bezahlt. Dieses Jahr wird es nicht besser. Die Prämien steigen weiter – die Unterschiede zwischen den Kassen auch.

2

Familienurlaub in 5 Minuten rausgeholt

Jackpot

Eine vierköpfige Familie kann mit der richtigen Auswahl von KVG Modell, Franchise und Anbieter über CHF 10'000 im Jahr an Prämien einsparen. Statt Prämien zu bezahlen, einfach die Differenz in die Ferienkasse legen und geniessen. Alles Andere erledigen wir oder VISA.

3

«Ich mach's im Herbst»

Ja ja, passiert nix

Im Oktober sind alle gleichzeitig dran. Beratungstermine ausgebucht, Hotlines überlastet, Zeitdruck. Genervt, weil sich niemand Zeit nimmt, geben viele den Wechsel auf – und verschenken ihr Geld. Seien Sie schlauer und handeln Sie jetzt.

4

Sie gehen kein Risiko ein

Null Verpflichtung

Wir bereiten alles vor – kostenlos und unverbindlich. Wenn im September die neuen Prämien kommen, optimieren wir Ihr Angebot automatisch. Gefällt es Ihnen nicht? Kein Problem. Keine Kündigung geht raus ohne Ihr OK.

5

Einfacher als Sie denken

Einmal unterschreiben

Kündigung, Versicherungsantrag, Fristenüberwachung – wir übernehmen alles. Sie unterschreiben einmal. Das war's. Keine Formulare, keine Telefonate, kein Papierkram.

Kostenlos, unverbindlich – und in 5 Minuten erledigt.

Häufige Fragen zu Fristen

Muss die Kündigung am 30. November abgeschickt sein?

Nein – die Kündigung muss am 30. November beim Versicherer eingetroffen sein. Versenden Sie den Brief mindestens 5 Arbeitstage vorher, idealerweise per Einschreiben.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann bleiben Sie ein weiteres Halbjahr oder Jahr bei Ihrer aktuellen Kasse. Haben Sie die ordentliche Franchise und das Standardmodell, können Sie per 1. Juli wechseln (Frist: 31. März). Andernfalls ist der nächste Termin der 1. Januar.

Kann ich auch zur Jahresmitte wechseln?

Ja – wenn Sie die ordentliche Franchise (CHF 300 für Erwachsene, CHF 0 für Kinder) und das Standardmodell haben. Kündigung bis 31. März, Wechsel per 1. Juli. Bei höherer Franchise oder alternativem Modell (HMO, Hausarzt, Telmed) nur per 1. Januar.

Gilt die Frist auch bei Prämienerhöhungen?

Bei Prämienerhöhungen haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im November eintreffen. Da fast alle Kassen die Prämien jährlich erhöhen, besteht dieses Recht praktisch immer.

Welche Fristen gelten für die Zusatzversicherung (VVG)?

Zusatzversicherungen haben eigene Fristen – typisch 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist, je nach Vertrag. Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie Ihren Versicherer. Wichtig: Kündigen Sie Zusatzversicherungen nie, bevor die neue Kasse Sie schriftlich aufgenommen hat.

Brauche ich für die Kündigung ein bestimmtes Formular?

Nein. Ein einfacher Brief oder ein Formular Ihres neuen Versicherers reicht. Inhalt: Name, Adresse, Versicherungsnummer, Kündigungsdatum (per 31.12.) und Unterschrift. Per Einschreiben versenden, damit Sie einen Nachweis haben.

Zahlen Sie die tiefste Prämie? Wahrscheinlich nicht.

Jede Prämie über dem Minimum ist zu viel – denn die Grundversicherung ist überall identisch. Lassen Sie Ihre Situation kostenlos von einem Berater prüfen und sehen Sie, was möglich ist.

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